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Die Handänderungssteuer ist im Kanton Baselland ein zentrales Thema für alle, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt, kommt um diese Abgabe nicht herum. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die bei jeder Eigentumsübertragung anfällt. Doch wie hoch ist die Handänderungssteuer im Kanton Baselland genau, wer muss sie zahlen und gibt es mögliche Ausnahmen? Wir geben einen Überblick.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
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Die Handänderungssteuer ist eine einmalige Abgabe, die bei einem Eigentumswechsel an den Kanton entrichtet werden muss. Diese Steuer wird unabhängig davon fällig, ob die Immobilie gekauft, verschenkt oder vererbt wird. In den meisten Fällen wird sie bei Grundstücksgeschäften erhoben, und ihr Hauptzweck besteht darin, den Kanton an den finanziellen Transaktionen auf dem Immobilienmarkt zu beteiligen.
Im Kanton Baselland beträgt die Handänderungssteuer aktuell 2,5 % des Kaufpreises oder des amtlichen Wertes. Diese Steuer wird in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Das bedeutet, dass jede Partei 1,25 % des Kaufpreises entrichtet. Es ist jedoch auch möglich, vertraglich eine andere Aufteilung zu vereinbaren.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn eine Liegenschaft für 1’000’000 CHF verkauft wird, fällt eine Handänderungssteuer von insgesamt 25’000 CHF an. Davon würden je 12’500 CHF auf den Käufer und den Verkäufer entfallen, sofern keine andere Regelung getroffen wird.
Grundsätzlich sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer zur Zahlung der Handänderungssteuer verpflichtet. In den meisten Fällen erfolgt die Aufteilung zu gleichen Teilen. Jedoch kann im Kaufvertrag festgelegt werden, dass eine Partei die gesamte Steuerlast übernimmt. Gerade in Zeiten hoher Nachfrage ist es nicht ungewöhnlich, dass Käufer bereit sind, die komplette Steuer zu tragen, um sich den Zuschlag für eine begehrte Immobilie zu sichern.
Die Steuer wird in der Regel bei der Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Sobald der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen ist, fordert das Grundbuchamt die Zahlung der Handänderungssteuer ein. Die Parteien erhalten eine entsprechende Zahlungsaufforderung, die innerhalb der gesetzten Frist beglichen werden muss.
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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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Die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt in Baselland bietet beste Chancen. Expertise ist allerdings gefragt, um diese optimal zu nutzen. Marc Bürgin von Hausverkaufen‑Basel ist ein Immobilien-Profi.
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