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Im Kanton Baselland unterliegt das Vermögen einer Besteuerung, die als Vermögenssteuer bezeichnet wird. Diese Steuer wird von natürlichen Personen erhoben, die im Kanton Baselland steuerpflichtig sind. Die Höhe der Vermögenssteuer variiert je nach Höhe des Vermögens und dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Berechnung der Vermögenssteuer, die Steuersätze in den Gemeinden, die steuerfreien Beträge und Freigrenzen sowie die wichtigsten Aspekte rund um die Vermögenssteuer im Kanton Baselland.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
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Die Vermögenssteuer im Kanton Baselland wird grundsätzlich auf das steuerbare Vermögen erhoben, welches nach Abzug von Schulden und bestimmten Abzügen aus dem Gesamtvermögen berechnet wird. Die Steuerpflichtigen zahlen einen Prozentsatz ihres steuerbaren Vermögens, der je nach Höhe des Vermögens und dem Standort des Steuerpflichtigen variiert.
Die Staatssteuer im Kanton Baselland wird nach einem progressiven Steuersatz berechnet. Die exakte Höhe des Steuersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Höhe des Vermögens und der jeweiligen Gemeinde.
Vermögen (CHF) | Steuersatz (%) |
---|---|
0 bis 50’000 | 0,0% |
50’001 bis 200’000 | 0,1% |
200’001 bis 500’000 | 0,2% |
500’001 bis 1’000’000 | 0,3% |
über 1’000’000 | 0,4% |
Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde im Kanton Baselland. Einige Gemeinden haben höhere Steuersätze als andere. Im Folgenden eine Übersicht der Steuersätze in verschiedenen Gemeinden:
Gemeinde | Steuerfuss (%) |
---|---|
Allschwil | 58,00 |
Reinach | 54,50 |
Muttenz | 56,00 |
Pratteln | 58,50 |
Binningen | 49,00 |
Liestal | 65,00 |
Münchenstein | 60,00 |
Arlesheim | 52,00 |
Liestal | 65,00 |
Oberwil | 58,00 |
Sissach | 53,00 |
Es gibt auch Freibeträge und Steuerfreigrenzen, die bei der Berechnung des steuerbaren Vermögens berücksichtigt werden. Diese Beträge sind steuerlich begünstigt und reduzieren die Bemessungsgrundlage.
Freigrenze / Freibetrag | Betrag (CHF) |
---|---|
Steuerfreier Betrag für Alleinstehende | 50’000 |
Steuerfreier Betrag für Ehepaare | 100’000 |
Steuerfreier Betrag für Kinder | 20’000 |
Unter die Vermögenssteuer fallen alle Vermögenswerte, die im Kanton Baselland steuerpflichtig sind. Dazu gehören:
Das Vermögen wird nach Marktwerten bewertet. Immobilien werden in der Regel nach dem aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Steuererklärung bewertet. Ebenso werden Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen zum Marktwert ermittelt. Bei unverkäuflichen Vermögenswerten wird auf eine Schätzung oder Bewertung zurückgegriffen.
Das steuerbare Vermögen wird ermittelt, indem von der Gesamtvermögenssumme alle anrechenbaren Schulden und Abzüge abgezogen werden. Dazu gehören unter anderem Hypotheken, private Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten.
Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Kanton Baselland wohnen oder über ein steuerbares Vermögen im Kanton verfügen. Die Steuerpflicht tritt sowohl für in der Schweiz ansässige als auch für ausländische Personen auf, wenn sie im Kanton Baselland über Vermögenswerte verfügen.
Immobilien im Kanton Baselland unterliegen ebenfalls der Vermögenssteuer. Die Bewertung von Immobilien erfolgt anhand des aktuellen Marktwertes. Abhängig vom Wert der Immobilie wird der entsprechende Prozentsatz des Steuersatzes angewendet. Zudem kann die Steuerlast je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
Durch die Berechnung und die verschiedenen Steuerfreibeträge wird die Steuerlast in vielen Fällen individuell angepasst. Daher ist es ratsam, sich im Falle von Unsicherheiten oder komplexeren Vermögensverhältnissen an einen Steuerberater zu wenden.
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