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Maklerprovision in Zwingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Zwingen?

In Zwingen gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf beauftragt. In manchen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Maklergebühr tragen. Die genauen Bedingungen werden im Maklervertrag festgelegt.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Vertrag genau regeln, welche Partei welche Kosten übernimmt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Zwingen?

Die Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Region, Maklerbüro und Immobilientyp. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielhafte Berechnung:

  • Verkaufspreis von CHF 1’000’000 → Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Verkaufspreis von CHF 500’000 → Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem für günstigere Immobilien lohnen.

Wann dürfen Makler in Zwingen eine Provision verlangen?

Ein Makler kann eine Provision nur verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es besteht ein schriftlicher Maklervertrag.
  2. Der Makler hat den Verkauf erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Zwingen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision kann verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, die Konditionen vor Vertragsabschluss anzusprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Provisionen zu kennen.
  • Achten Sie auf die enthaltenen Leistungen, da niedrige Provisionen oft weniger Service bedeuten.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann oft einen besseren Preis für Ihre Immobilie erzielen und den Verkaufsprozess beschleunigen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird normalerweise erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Diese Details sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

In folgenden Fällen entfällt die Maklerprovision:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht sinnvoll sein.

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Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.

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Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.

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