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Maklerprovision in Wenslingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Wenslingen?

In Wenslingen gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer die Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. In manchen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Dies wird individuell im Maklervertrag festgelegt.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits im Vertrag genau festgehalten werden, welche Partei welche Maklerleistungen bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Wenslingen?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich fixiert und hängt von verschiedenen Faktoren wie Region, Maklerbüro und Immobilientyp ab. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielhafte Berechnung:

  • Verkaufspreis von CHF 1’000’000 → Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Verkaufspreis von CHF 500’000 → Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Manche Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Wenslingen eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine Provision.

Ist die Maklerprovision in Wenslingen verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision kann individuell verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss über die Konditionen zu sprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Provisionen zu kennen.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Leistungen, da niedrige Provisionen oft weniger Services beinhalten.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann oft einen besseren Preis für Ihre Immobilie erzielen und den Verkaufsprozess beschleunigen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Diese Details sollten immer vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Die Provision entfällt in folgenden Fällen:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht sinnvoll sein.

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Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

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