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Maklerprovision Waldenburg

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Maklerprovision in Waldenburg

Wer zahlt die Maklerprovision in Waldenburg?

In Waldenburg ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Verkäufer die Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. In gewissen Situationen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte beim Vertragsabschluss klar definiert werden, welche Partei welche Maklerleistungen bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Waldenburg?

Die Maklerprovision ist nicht gesetzlich reguliert und kann je nach Region, Maklerbüro und Immobilientyp variieren. Üblicherweise liegt die Provision in Basel-Landschaft zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielhafte Berechnung:

  • Verkaufspreis von CHF 1’000’000 → Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Verkaufspreis von CHF 500’000 → Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Objekten lohnen können.

Wann dürfen Makler in Waldenburg eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Waldenburg verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision kann verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss mit dem Makler über die Konditionen zu sprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen zu kennen.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Leistungen, da niedrigere Provisionen oft reduzierte Services bedeuten.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann dazu beitragen, dass die Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird normalerweise erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

In folgenden Fällen entfällt die Provisionszahlung:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht hilfreich sein.

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