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Maklerprovision in Wahlen

Wer zahlt die Maklerprovision in Wahlen?

In Wahlen gibt es keine gesetzliche Regelung, die festlegt, wer die Maklerprovision bezahlen muss. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. In manchen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte beim Vertragsabschluss genau definiert werden, wer welche Maklerleistungen bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Wahlen?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich fixiert und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel-Landschaft bewegt sich die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielhafte Berechnung:

  • Verkaufspreis von CHF 1’000’000 → Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Verkaufspreis von CHF 500’000 → Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders für günstigere Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Wahlen eine Provision verlangen?

Makler haben nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag wurde abgeschlossen.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde unterzeichnet.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Wahlen verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision kann grundsätzlich verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss mit dem Makler über die Konditionen zu sprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um einen Überblick über marktübliche Provisionen zu erhalten.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Leistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass wichtige Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann oft dazu beitragen, dass die Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

In folgenden Fällen entfällt die Provisionszahlung:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht helfen.

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Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.

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