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Maklerprovision in Titterten

Wer zahlt die Maklerprovision in Titterten?

In Titterten gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wer die Maklerprovision bezahlen muss. In den meisten Fällen übernimmt der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die konkrete Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits im Vorfeld genau definiert werden, welche Partei welche Maklerleistungen bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Titterten?

Die Maklerprovision in Titterten ist nicht gesetzlich geregelt und hängt vom Maklerbüro, der Lage und der Art der Immobilie ab. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielhafte Berechnung:

  • Verkaufspreis von CHF 1’000’000 → Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Verkaufspreis von CHF 500’000 → Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders für günstigere Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Titterten eine Provision verlangen?

Makler haben nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Titterten verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision kann verhandelt werden. Verkäufer können vor Vertragsabschluss mit dem Makler über die Konditionen sprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Provisionen zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen, da ein niedriger Provisionssatz bedeuten kann, dass wichtige Services nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann oft dazu beitragen, dass die Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

In folgenden Fällen entfällt die Provisionszahlung:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder schlechte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden, ist es ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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