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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Therwil
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In Therwil gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meistens der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, dass Verkäufer und Käufer vor Vertragsabschluss genau klären, wer welche Maklerleistungen bezahlt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Maklerprovision in Therwil ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Immobilientyp variieren. In Basel und Baselland beträgt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielhafte Berechnungen:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die besonders bei günstigeren Objekten vorteilhaft sein können.
Ein Makler in Therwil darf nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen besteht kein Provisionsanspruch.
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, die Konditionen vor Vertragsabschluss mit dem Makler zu besprechen und zu verhandeln.
Unsere Empfehlungen:
Ein erfahrener Makler kann dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.
Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Allerdings können die Zahlungsmodalitäten im Maklervertrag unterschiedlich geregelt sein. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus, z. B. für Marketing- oder Werbekosten. Der Großteil der Provision wird jedoch erst nach Vertragsabschluss fällig.
Es gibt einige Fälle, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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