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Maklerprovision Therwil

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Maklerprovision in Therwil

Wer zahlt die Maklerprovision in Therwil?

In Therwil gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meistens der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, dass Verkäufer und Käufer vor Vertragsabschluss genau klären, wer welche Maklerleistungen bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Therwil?

Die Maklerprovision in Therwil ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Immobilientyp variieren. In Basel und Baselland beträgt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielhafte Berechnungen:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die besonders bei günstigeren Objekten vorteilhaft sein können.

Wann dürfen Makler in Therwil eine Provision verlangen?

Ein Makler in Therwil darf nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es wurde ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Es wurde ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Therwil verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, die Konditionen vor Vertragsabschluss mit dem Makler zu besprechen und zu verhandeln.

Unsere Empfehlungen:

  • Vergleichen Sie mehrere Angebote von Maklerbüros, um marktübliche Provisionen und Leistungen zu kennen.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Zusatzleistungen, da ein niedriger Provisionssatz bedeuten kann, dass Leistungen wie Immobilienfotografie oder Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Allerdings können die Zahlungsmodalitäten im Maklervertrag unterschiedlich geregelt sein. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus, z. B. für Marketing- oder Werbekosten. Der Großteil der Provision wird jedoch erst nach Vertragsabschluss fällig.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt einige Fälle, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt hat, also kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, etwa durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.

1. Mit wenigen Klicks lassen sich die Objektdaten erfassen und versenden

Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.

2. Hausverkaufen-Baselland analysiert die Daten Ihrer Immobilie

Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

3. Hausverkaufen-Baselland erarbeitet Ihre Immobilienbewertung

Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.

4. Wertermittlung und zusätzlich informative Checklisten erhalten

Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.

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