✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Tenniken
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Tenniken gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die regelt, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer die Provision zahlt, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genauen Modalitäten werden im Maklervertrag festgelegt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Zahlungsmodalitäten bereits vor Vertragsabschluss klar definiert werden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro und Immobilie variieren. Üblicherweise bewegt sich die Provision in Basel-Landschaft zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele zur Berechnung:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Immobilien lohnen können.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.
Ja, die Maklerprovision kann verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen mit dem Makler zu besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.
Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Der größte Teil der Provision wird jedoch erst nach Vertragsabschluss beglichen. Diese Details sollten im Maklervertrag genau geregelt sein.
Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unklarheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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