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✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Tecknau
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In Tecknau ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt häufig der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Diese Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Es ist wichtig, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer bei Vertragsabschluss genau klären, wer welche Maklerleistungen bezahlt, um Missverständnisse zu vermeiden und für klare Verhältnisse zu sorgen.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Tecknau ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Manche Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die vor allem bei günstigeren Objekten vorteilhaft sein können.
Makler dürfen in Tecknau nur dann eine Provision verlangen, wenn:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision.
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Provision sowie die enthaltenen Leistungen mit dem Makler zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess nicht nur beschleunigen, sondern auch dazu beitragen, einen besseren Verkaufspreis zu erzielen.
In der Regel wird die Provision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus, etwa für Marketing- oder Werbekosten, wobei der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss gezahlt wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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