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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Seltisberg
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Seltisberg ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis ist es jedoch meist der Verkäufer, der die Provision übernimmt, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien die Provision gemeinsam tragen. Diese Regelung sollte immer im Maklervertrag eindeutig festgehalten werden.
Wichtig ist, dass Verkäufer und Käufer bei Vertragsabschluss genau festlegen, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Seltisberg ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. Typischerweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Zum Beispiel:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die für günstigere Objekte vorteilhaft sein können.
Makler haben in Seltisberg nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers gibt es keinen Provisionsanspruch.
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und die enthaltenen Leistungen zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen.
Unsere Tipps:
Die Erfahrung und das Netzwerk eines guten Maklers können den Verkaufsprozess beschleunigen und zu einem besseren Verkaufspreis führen.
In der Regel wird die Provision erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss gezahlt wird.
Es gibt einige Fälle, in denen keine Provision fällig wird:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht hilfreich sein.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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