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Maklerprovision Seltisberg

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Maklerprovision in Seltisberg

Wer zahlt die Maklerprovision in Seltisberg?

In Seltisberg ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis ist es jedoch meist der Verkäufer, der die Provision übernimmt, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien die Provision gemeinsam tragen. Diese Regelung sollte immer im Maklervertrag eindeutig festgehalten werden.

 

Wichtig ist, dass Verkäufer und Käufer bei Vertragsabschluss genau festlegen, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Seltisberg?

Die Höhe der Maklerprovision in Seltisberg ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. Typischerweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Zum Beispiel:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die für günstigere Objekte vorteilhaft sein können.

Wann dürfen Makler in Seltisberg eine Provision verlangen?

Makler haben in Seltisberg nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag vorliegt.
  2. Der Makler den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt hat.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen wurde.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers gibt es keinen Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Seltisberg verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und die enthaltenen Leistungen zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Angebote von Maklern, um die marktüblichen Provisionen und Leistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen wie professionelle Immobilienfotografie, Online-Inserate oder Besichtigungen. Ein niedriger Provisionssatz könnte bedeuten, dass diese Leistungen nicht enthalten sind.
  • Erfolgsabhängige Honorarmodelle verhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Die Erfahrung und das Netzwerk eines guten Maklers können den Verkaufsprozess beschleunigen und zu einem besseren Verkaufspreis führen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Provision erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss gezahlt wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt einige Fälle, in denen keine Provision fällig wird:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt hat, also kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, zum Beispiel durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht hilfreich sein.

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