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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Schönenbuch
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In Schönenbuch ist gesetzlich nicht geregelt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meistens der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision zahlen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Es ist wichtig, dass Verkäufer und Käufer beim Vertragsabschluss genau klären, welche Partei für welche Leistungen des Maklers aufkommt. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt für Klarheit im Verkaufsprozess.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Schönenbuch ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In der Region Basel und Baselland liegt die Provision typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die in bestimmten Fällen, insbesondere bei günstigen Objekten, vorteilhaft sein können.
Makler dürfen in Schönenbuch nur dann eine Provision verlangen, wenn:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision.
Ja, grundsätzlich ist die Maklerprovision verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, die Provisionssätze und die enthaltenen Leistungen vor Vertragsabschluss zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen.
Unsere Tipps:
Mit der richtigen Wahl des Maklers und einer gut verhandelten Provision können Sie nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern auch einen besseren Verkaufspreis erzielen.
In der Regel wird die Provision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss gezahlt wird.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Provision fällig wird:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Wenn es Unklarheiten gibt, kann eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht sinnvoll sein.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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