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Maklerprovision Rümlingen

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Maklerprovision in Rümlingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Rümlingen?

In Rümlingen ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in der Regel der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Es ist wichtig, diese Punkte vor dem Vertragsabschluss zu klären, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Rümlingen?

Die Höhe der Maklerprovision in Rümlingen ist nicht gesetzlich geregelt und variiert je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie. In Basel und Baselland liegt die Provision üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis sind. Diese Modelle können bei günstigeren Objekten von Vorteil sein.

Wann dürfen Makler in Rümlingen eine Provision verlangen?

Makler dürfen in Rümlingen eine Provision nur dann verlangen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag wurde abgeschlossen.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde unterzeichnet.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was sie motiviert, den Verkauf erfolgreich abzuschließen.

Ist die Maklerprovision in Rümlingen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu besprechen und anzupassen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie Angebote: Holen Sie mehrere Offerten von verschiedenen Maklern ein, um einen Überblick über marktübliche Sätze zu erhalten.
  • Prüfen Sie die Leistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Dienstleistungen wie professionelle Immobilienfotografie, Inserate oder Besichtigungen nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es ist möglich, erfolgsabhängige Modelle auszuhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem breiten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und möglicherweise einen höheren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelhafte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Es ist ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

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