Kostenlose Wertermittlung

Maklerprovision Rothenfluh

✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell 
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Rothenfluh
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit

Kostenlose Beratung

Immobilie bewerten       Über uns      Ablauf      Checklisten      Referenzobjekte      Kontakt

Maklerprovision in Rothenfluh

Wer zahlt die Maklerprovision in Rothenfluh?

In Rothenfluh ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt häufig der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien die Provision gemeinsam tragen. Diese Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Es ist ratsam, die Vereinbarung schon vor dem Vertragsabschluss zu klären, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Rothenfluh?

Die Höhe der Maklerprovision in Rothenfluh ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die nicht vom Verkaufspreis abhängen. Diese Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien von Vorteil sein.

Wann dürfen Makler in Rothenfluh eine Provision verlangen?

Makler dürfen in Rothenfluh eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag wurde abgeschlossen.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation und ihren Einsatz für den erfolgreichen Verkauf steigert.

Ist die Maklerprovision in Rothenfluh verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die damit verbundenen Leistungen zu besprechen und zu vereinbaren.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Angebote von Maklern, um einen Überblick über marktübliche Sätze zu erhalten.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Leistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen wie Immobilienfotografie, Inserate oder Besichtigungen nicht im Preis enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es besteht die Möglichkeit, erfolgsabhängige Modelle auszuhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem breiten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und möglicherweise einen höheren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, zum Beispiel durch falsche Angaben oder mangelhafte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Es ist ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

1. Mit wenigen Klicks lassen sich die Objektdaten erfassen und versenden

Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.

2. Hausverkaufen-Baselland analysiert die Daten Ihrer Immobilie

Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

3. Hausverkaufen-Baselland erarbeitet Ihre Immobilienbewertung

Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.

4. Wertermittlung und zusätzlich informative Checklisten erhalten

Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.

Gratis Checklisten

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.

Gratis Checklisten: Aufbereitung zum Verkauf

E-Mail Adresse eingeben

Gratis Checklisten zum Thema "Verkauf"

E-Mail Adresse eingeben
Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Beratung