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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Rothenfluh
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Rothenfluh ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt häufig der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien die Provision gemeinsam tragen. Diese Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Es ist ratsam, die Vereinbarung schon vor dem Vertragsabschluss zu klären, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Rothenfluh ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die nicht vom Verkaufspreis abhängen. Diese Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien von Vorteil sein.
Makler dürfen in Rothenfluh eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation und ihren Einsatz für den erfolgreichen Verkauf steigert.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die damit verbundenen Leistungen zu besprechen und zu vereinbaren.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem breiten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und möglicherweise einen höheren Verkaufspreis erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es ist ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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