✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Roggenburg
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Roggenburg ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung hängt vom Maklervertrag ab.
Es ist wichtig, schon vor Vertragsabschluss zu klären, wer welche Kosten übernimmt, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Roggenburg ist nicht gesetzlich geregelt und variiert je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die nicht vom Verkaufspreis abhängen. Diese Modelle können besonders bei günstigen Immobilien sinnvoll sein.
Makler dürfen in Roggenburg nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation und ihren Einsatz für den erfolgreichen Verkauf erhöht.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen zu besprechen und zu verhandeln.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem breiten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und eventuell einen besseren Verkaufspreis erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es ist ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.