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Maklerprovision in Röschenz

Wer zahlt die Maklerprovision in Röschenz?

In Röschenz ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Diese Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Es ist ratsam, die Vereinbarungen bereits vor Vertragsabschluss klar zu definieren, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Röschenz?

Die Höhe der Maklerprovision in Röschenz ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. Typischerweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die nicht vom Verkaufspreis abhängen. Diese Modelle können besonders bei günstigen Immobilien von Vorteil sein.

Wann dürfen Makler in Röschenz eine Provision verlangen?

Makler dürfen in Röschenz eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag wurde abgeschlossen.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation und ihren Einsatz für den erfolgreichen Verkauf steigert.

Ist die Maklerprovision in Röschenz verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor dem Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die damit verbundenen Leistungen zu besprechen und zu vereinbaren.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Angebote von Maklern, um einen Überblick über marktübliche Sätze zu erhalten.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Leistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen wie Immobilienfotografie, Inserate oder Besichtigungen nicht im Preis enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es besteht die Möglichkeit, erfolgsabhängige Modelle auszuhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem breiten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und möglicherweise einen höheren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, zum Beispiel durch falsche Angaben oder mangelhafte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Es ist wichtig, den Maklervertrag genau zu prüfen und bei Bedarf einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.

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