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In Basel und Baselland werden Immobilienverkäufe oft durch professionelle Makler begleitet, die für ihre Leistungen eine Provision, auch Maklercourtage genannt, verlangen. Doch wer zahlt diese Kosten, wie hoch sind sie, und wann müssen sie bezahlt werden? Als erfahrene Immobilienexperten im Raum Basel & Baselland klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Maklerprovision.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
In Reinach ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis ist es normal, dass der Verkäufer für die Provision aufkommt, da er den Makler beauftragt hat, sein Haus, Wohnung oder Mehrfamilienhaus zu verkaufen. In gewissen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Diese Regelungen hängen von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Besonders wichtig ist es, bei Vertragsabschluss vor dem Kauf/Verkauf genau festzuhalten, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag hilft dabei, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Höhe der Maklerprovision in Reinach ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Region oder Kanton, Maklerbüro und Art der Immobilie stark schwanken. Typischerweise bewegt sich die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises der Immobilie. Bei uns beginnen die Provisionen ab 1% vom Verkaufspreis.
Beispielsweise:
Manche Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können sich bei günstigeren Objekten lohnen, sind aber bei hochpreisigen Immobilien eher unüblich.
Makler haben in Reinach nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:
Wichtig: Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Verkäufer und Käufer sollten sich bewusst sein, dass Makler nur bei Erfolg bezahlt werden, was diese zu einem besonders engagierten Einsatz motiviert.
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und Konditionen des Maklers anzusprechen und zu verhandeln.
Unsere Tipps:
Die Erfahrung und das Netzwerk eines Maklers können oft dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.
In der Regel wird die Provision erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, wobei der grössere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss beglichen wird. Klären Sie diese Punkte unbedingt vor Vertragsabschluss.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Bei Unklarheiten können Sie einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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