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Wer zahlt die Maklerprovision in Reigoldswil?
In Reigoldswil ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In manchen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
In Reigoldswil gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis trägt meistens der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In einigen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Es ist wichtig, bereits beim Vertragsabschluss genau festzuhalten, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt. Eine klare Vereinbarung hilft, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Maklerprovision in Reigoldswil ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel und Baselland beträgt die Provision typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können sich insbesondere bei günstigeren Objekten lohnen, sind aber bei hochpreisigen Immobilien weniger verbreitet.
Makler haben in Reigoldswil nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und eine nachweisbare Leistung des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Makler werden nur bei Erfolg bezahlt, was sie zu einem engagierten Einsatz motiviert.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die Konditionen mit dem Makler besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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