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Maklerprovision in Ramlinsburg

Wer zahlt die Maklerprovision in Ramlinsburg?
In Ramlinsburg ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In manchen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

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Wer zahlt die Maklerprovision in Ramlinsburg?

In Ramlinsburg gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer die Provision übernimmt, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In einigen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.

Es ist wichtig, beim Vertragsabschluss genau festzuhalten, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt. Eine klare Vereinbarung hilft, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Ramlinsburg?

Die Höhe der Maklerprovision in Ramlinsburg ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region. In Basel und Baselland liegt die Provision typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision CHF 10’000 bis CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können sich besonders bei günstigeren Objekten lohnen, sind aber bei hochpreisigen Immobilien weniger verbreitet.

Wann dürfen Makler in Ramlinsburg eine Provision verlangen?

Makler haben in Ramlinsburg nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag vorliegt.
  2. Der Makler den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt hat.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande gekommen ist.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistung des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Makler werden nur bei Erfolg bezahlt, was sie zu einem engagierten Einsatz motiviert.

Ist die Maklerprovision in Ramlinsburg verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und Konditionen mit dem Makler besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie Angebote: Holen Sie sich mehrere Offerten von Maklern ein, um einen Überblick über marktübliche Provisionen zu erhalten.
  • Zusatzleistungen prüfen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen wie professionelle Immobilienfotografie, Inserate oder Besichtigungen nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es gibt erfolgsabhängige Modelle, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss beglichen wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer seine Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

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