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Wer zahlt die Maklerprovision in Pratteln?
In Pratteln ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In manchen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
In Pratteln gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt in der Regel der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Es ist wichtig, bereits beim Vertragsabschluss genau festzulegen, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt. Eine transparente Vereinbarung hilft, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Höhe der Maklerprovision in Pratteln ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In der Region Basel und Baselland liegt die Provision üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können sich besonders bei günstigeren Objekten lohnen, sind jedoch bei hochpreisigen Immobilien eher unüblich.
Makler haben in Pratteln nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistung des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Makler werden nur bei Erfolg bezahlt, was sie zu einem engagierten Einsatz motiviert.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die Konditionen mit dem Makler besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und häufig einen besseren Preis erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei erfolgreichem Abschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Bei Unklarheiten kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu Rate zu ziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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