✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Verkauf
✓ Tiefe Maklerprovision in Nusshof
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Nusshof gibt es keine gesetzliche Regelung, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer die Kosten trägt, da er den Makler beauftragt hat, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die konkrete Vereinbarung wird im Maklervertrag festgelegt.
Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollte bereits vor Vertragsabschluss genau definiert werden, welche Partei welche Maklerleistungen bezahlt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Maklerbüro, der Lage und der Art der Immobilie. In Basel-Landschaft bewegt sich die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielhafte Berechnung:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die insbesondere bei günstigeren Immobilien eine attraktive Option sein können.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Konditionen mit dem Makler besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann oft nicht nur eine schnellere Verkaufsabwicklung ermöglichen, sondern auch einen besseren Preis erzielen.
Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgehalten werden.
Es gibt einige Fälle, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Maklervertrag genau zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.