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Maklerprovision Niederdorf

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Maklerprovision in Niederdorf

Wer zahlt die Maklerprovision in Niederdorf?

In Niederdorf gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis trägt meistens der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision zahlen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits vor Vertragsabschluss eindeutig geregelt werden, wer welche Maklerleistungen bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Niederdorf?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Immobilientyp variieren. In Basel-Landschaft beträgt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielhafte Berechnung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich insbesondere bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Niederdorf eine Provision verlangen?

Ein Makler kann nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine Maklerprovision.

Ist die Maklerprovision in Niederdorf verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Konditionen mit dem Makler besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen und enthaltene Services zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare aushandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann oft nicht nur eine schnellere Verkaufsabwicklung ermöglichen, sondern auch einen besseren Preis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt einige Fälle, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, also der Makler keinen Verkauf erzielt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, etwa durch falsche Angaben oder schlechte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Maklervertrag genau zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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