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Maklerprovision in Nenzlingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Nenzlingen?

In Nenzlingen gibt es keine gesetzliche Regelung, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis bezahlt in den meisten Fällen der Verkäufer die Provision, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann jedoch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genauen Bedingungen werden im Maklervertrag festgelegt.

 

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte im Vertrag klar geregelt sein, wer welche Maklerleistungen bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Nenzlingen?

Die Maklerprovision ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Region, Maklerbüro und Immobilientyp variieren. In Basel-Landschaft liegt die Provision typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele für die Berechnung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Nenzlingen eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag wurde abgeschlossen.
  2. Der Makler hat den Verkauf erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde zwischen Käufer und Verkäufer unterzeichnet.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Nenzlingen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist verhandelbar. Verkäufer sollten vor Vertragsabschluss mit dem Makler über die Provisionshöhe und enthaltene Leistungen sprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Konditionen zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen, da ein niedriger Provisionssatz möglicherweise nicht alle wichtigen Services wie professionelle Fotografie oder Inserate beinhaltet.
  • Erfolgshonorare aushandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann oft einen besseren Verkaufspreis erzielen und den Verkaufsprozess beschleunigen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsbedingungen sollten immer im Vertrag festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

In bestimmten Fällen entfällt die Provisionszahlung:

  1. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, beispielsweise durch falsche Angaben oder schlechte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Ein gut ausgearbeiteter Maklervertrag hilft, unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

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Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.

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