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Maklerprovision in Muttenz

Wer zahlt die Maklerprovision in Muttenz?

In Muttenz gibt es keine gesetzliche Regelung, wer die Maklerprovision bezahlen muss. In den meisten Fällen übernimmt der Verkäufer die Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, bereits beim Vertragsabschluss festzuhalten, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Muttenz?

Die Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region. In Basel-Landschaft liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele für die Berechnung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich insbesondere bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Muttenz eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Muttenz verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision kann verhandelt werden. Verkäufer sollten vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und enthaltenen Leistungen mit dem Makler besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Provisionssätze und enthaltene Services zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare aushandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann oft nicht nur eine schnellere Verkaufsabwicklung ermöglichen, sondern auch einen besseren Preis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt einige Fälle, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, also der Makler keinen Verkauf erzielt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, etwa durch falsche Angaben oder schlechte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Maklervertrag genau zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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