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Maklerprovision Münchenstein

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Maklerprovision in Münchenstein

Wer zahlt die Maklerprovision in Münchenstein?

In Münchenstein gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wer die Maklerprovision bezahlen muss. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Dies hängt von der individuellen Vereinbarung im Maklervertrag ab.

 

Damit es später nicht zu Unklarheiten kommt, ist es wichtig, bereits bei Vertragsabschluss genau festzuhalten, welche Partei welche Leistungen des Maklers übernimmt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Münchenstein?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilientyp variieren. In Basel-Landschaft bewegt sich die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele für die Berechnung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Münchenstein eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat erfolgreich den Verkauf der Immobilie vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Münchenstein verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Konditionen mit dem Makler zu besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionssätze und enthaltene Leistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf enthaltene Zusatzleistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare verhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern oft auch einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird normalerweise erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt, also kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, beispielsweise durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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