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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Verkauf
✓ Tiefe Maklerprovision in Münchenstein
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Münchenstein gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wer die Maklerprovision bezahlen muss. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Dies hängt von der individuellen Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Damit es später nicht zu Unklarheiten kommt, ist es wichtig, bereits bei Vertragsabschluss genau festzuhalten, welche Partei welche Leistungen des Maklers übernimmt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilientyp variieren. In Basel-Landschaft bewegt sich die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele für die Berechnung:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem bei günstigeren Immobilien lohnen können.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Konditionen mit dem Makler zu besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern oft auch einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.
Die Maklerprovision wird normalerweise erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgehalten werden.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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