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Maklerprovision Maisprach

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Maklerprovision in Maisprach

Wer zahlt die Maklerprovision in Maisprach?

In Maisprach gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision zahlen. Die genaue Regelung hängt vom individuellen Maklervertrag ab.

 

Um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden, sollte bereits bei Vertragsabschluss genau festgelegt werden, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Maisprach?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilientyp variieren. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele für die Berechnung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Manche Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Maisprach eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat erfolgreich den Verkauf der Immobilie vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Maisprach verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Konditionen mit dem Makler besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionssätze und enthaltene Leistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf enthaltene Zusatzleistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare verhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern oft auch einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird normalerweise erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt, also kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, beispielsweise durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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