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Maklerprovision Lupsingen

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Maklerprovision in Lupsingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Lupsingen?

In Lupsingen gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genaue Regelung hängt vom individuellen Maklervertrag ab.

 

Um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden, sollte bereits bei Vertragsabschluss klar festgelegt werden, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Lupsingen?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilientyp variieren. In Basel-Landschaft beträgt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Hier einige Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem für günstigere Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Lupsingen eine Provision verlangen?

Makler haben nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Lupsingen verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Konditionen mit dem Makler besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionssätze und enthaltene Leistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf enthaltene Zusatzleistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare verhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern oft auch einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie erfolgreich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch immer im Maklervertrag festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt einige Fälle, in denen keine Maklerprovision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Verkauf nicht zustande kommt und kein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Maklervertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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