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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Lupsingen
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Lupsingen gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genaue Regelung hängt vom individuellen Maklervertrag ab.
Um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden, sollte bereits bei Vertragsabschluss klar festgelegt werden, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilientyp variieren. In Basel-Landschaft beträgt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Hier einige Beispiele:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem für günstigere Immobilien lohnen können.
Makler haben nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Konditionen mit dem Makler besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern oft auch einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie erfolgreich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch immer im Maklervertrag festgehalten werden.
Es gibt einige Fälle, in denen keine Maklerprovision gezahlt werden muss:
Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.