✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Lausen
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Lausen gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer die Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. In einigen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Damit es später keine Missverständnisse gibt, sollte im Vertrag genau definiert werden, welche Partei welche Kosten trägt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilie variieren. In Basel und Baselland bewegt sich die Provision typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Immobilien lohnen können.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung oder nachweisbare Leistungen gibt es keinen Provisionsanspruch.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.
Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Im Maklervertrag sollten die genauen Zahlungsmodalitäten geregelt sein. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus, z. B. für Marketing- oder Werbekosten, während der Hauptbetrag erst nach Vertragsabschluss bezahlt wird.
Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls Sie unsicher sind, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht sinnvoll sein.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.