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Maklerprovision Lausen

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Maklerprovision in Lausen

Wer zahlt die Maklerprovision in Lausen?

In Lausen gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer die Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. In einigen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Damit es später keine Missverständnisse gibt, sollte im Vertrag genau definiert werden, welche Partei welche Kosten trägt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Lausen?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilie variieren. In Basel und Baselland bewegt sich die Provision typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Lausen eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es besteht ein schriftlicher Maklervertrag.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung oder nachweisbare Leistungen gibt es keinen Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Lausen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um die besten Konditionen zu finden.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Zusatzleistungen, wie professionelle Fotos, Online-Inserate oder Besichtigungen.
  • Verhandeln Sie erfolgsabhängige Honorarmodelle, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Im Maklervertrag sollten die genauen Zahlungsmodalitäten geregelt sein. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus, z. B. für Marketing- oder Werbekosten, während der Hauptbetrag erst nach Vertragsabschluss bezahlt wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder schlechte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft (sofern dies vertraglich nicht ausgeschlossen wurde).

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls Sie unsicher sind, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht sinnvoll sein.

1. Mit wenigen Klicks lassen sich die Objektdaten erfassen und versenden

Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.

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Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.

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Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.

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