✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Laufen
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Laufen gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis trägt meist der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision zahlen. Die genaue Vereinbarung wird im Maklervertrag festgehalten.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte im Vertrag klar geregelt werden, welche Partei welche Kosten trägt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich fixiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Region, das Maklerbüro und die Art der Immobilie. In Basel und Baselland liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Ein Beispiel:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Immobilien lohnen können.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung oder nachweisbare Leistungen gibt es keinen Provisionsanspruch.
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Provision und die enthaltenen Leistungen besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.
Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Im Maklervertrag sollten die genauen Zahlungsmodalitäten geregelt sein. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung im Voraus, z. B. für Marketing- oder Werbekosten, während der Hauptbetrag erst nach Vertragsabschluss bezahlt wird.
Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls Sie unsicher sind, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht sinnvoll sein.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.