✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Lampenberg
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Lampenberg ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis wird die Provision meist vom Verkäufer getragen, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Die genaue Regelung hängt von den Vereinbarungen im Maklervertrag ab.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, bereits im Vertrag genau festzulegen, welche Partei welche Leistungen des Maklers übernimmt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Lampenberg ist nicht gesetzlich geregelt und variiert je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis sind. Diese Modelle können vor allem bei günstigeren Objekten von Vorteil sein.
Makler dürfen nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation für einen erfolgreichen Verkauf erhöht.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen zu sprechen und eine individuelle Vereinbarung zu treffen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oftmals einen besseren Preis erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsbedingungen sollten im Maklervertrag festgelegt werden. In einigen Fällen kann der Makler eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus verlangen, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss zu zahlen ist.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden, ist es ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen oder bei Bedarf einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu Rate zu ziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.