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Maklerprovision Lampenberg

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Maklerprovision in Lampenberg

Wer zahlt die Maklerprovision in LAMPENBERG?

In Lampenberg ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis wird die Provision meist vom Verkäufer getragen, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Die genaue Regelung hängt von den Vereinbarungen im Maklervertrag ab.

 

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, bereits im Vertrag genau festzulegen, welche Partei welche Leistungen des Maklers übernimmt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Lampenberg?

Die Höhe der Maklerprovision in Lampenberg ist nicht gesetzlich geregelt und variiert je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis sind. Diese Modelle können vor allem bei günstigeren Objekten von Vorteil sein.

Wann dürfen Makler in Lampenberg eine Provision verlangen?

Makler dürfen nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation für einen erfolgreichen Verkauf erhöht.

Ist die Maklerprovision in Lampenberg verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen zu sprechen und eine individuelle Vereinbarung zu treffen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um sich einen Überblick über marktübliche Sätze zu verschaffen.
  • Prüfen Sie Zusatzleistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann dazu führen, dass wichtige Dienstleistungen wie Immobilienfotografie, Inserate oder Besichtigungen nicht inbegriffen sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es kann sinnvoll sein, erfolgsabhängige Honorarmodelle zu verhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oftmals einen besseren Preis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsbedingungen sollten im Maklervertrag festgelegt werden. In einigen Fällen kann der Makler eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus verlangen, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss zu zahlen ist.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und somit kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelhafte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden, ist es ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen oder bei Bedarf einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu Rate zu ziehen.

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Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.

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