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Maklerprovision in Läufelfingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Läufelfingen?

In Läufelfingen ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Es ist daher ratsam, die Zahlungsmodalitäten bereits vor Vertragsabschluss genau zu definieren, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Läufelfingen?

Die Höhe der Maklerprovision in Läufelfingen ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie unterschiedlich ausfallen. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die nicht vom Verkaufspreis abhängen. Diese Modelle können insbesondere bei günstigeren Objekten von Vorteil sein.

Wann dürfen Makler in Läufelfingen eine Provision verlangen?

Makler dürfen in Läufelfingen eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation und ihren Einsatz für einen erfolgreichen Verkauf erhöht.

Ist die Maklerprovision in Läufelfingen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Provision und die damit verbundenen Leistungen zu besprechen und anzupassen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote von Maklern, um einen Überblick über marktübliche Sätze zu erhalten.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Leistungen: Ein niedriger Provisionssatz könnte bedeuten, dass wichtige Zusatzleistungen wie Immobilienfotografie, Inserate oder Besichtigungen nicht im Preis enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es besteht die Möglichkeit, erfolgsabhängige Modelle auszuhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem umfangreichen Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und möglicherweise einen höheren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden. In einigen Fällen kann der Makler eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten verlangen, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss zu zahlen ist.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, zum Beispiel durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Es ist wichtig, den Maklervertrag auf unvorteilhafte Klauseln zu prüfen und bei Bedarf einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu Rate zu ziehen.

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