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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Läufelfingen
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Läufelfingen ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Es ist daher ratsam, die Zahlungsmodalitäten bereits vor Vertragsabschluss genau zu definieren, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Läufelfingen ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie unterschiedlich ausfallen. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die nicht vom Verkaufspreis abhängen. Diese Modelle können insbesondere bei günstigeren Objekten von Vorteil sein.
Makler dürfen in Läufelfingen eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation und ihren Einsatz für einen erfolgreichen Verkauf erhöht.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Provision und die damit verbundenen Leistungen zu besprechen und anzupassen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem umfangreichen Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und möglicherweise einen höheren Verkaufspreis erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden. In einigen Fällen kann der Makler eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten verlangen, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss zu zahlen ist.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es ist wichtig, den Maklervertrag auf unvorteilhafte Klauseln zu prüfen und bei Bedarf einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu Rate zu ziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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