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Maklerprovision in Känerkinden

Wer zahlt die Maklerprovision in Känerkinden?

In Känerkinden gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die genau festlegt, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Verkäufer die Provision bezahlt, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien die Provision teilen. Die genaue Regelung hängt vom Maklervertrag ab.

 

Um späteren Missverständnissen vorzubeugen, sollte im Vertrag genau festgehalten werden, wer welche Maklerleistungen übernimmt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Känerkinden?

Die Höhe der Maklerprovision in Känerkinden ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis sind. Solche Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien sinnvoll sein.

Wann dürfen Makler in Känerkinden eine Provision verlangen?

Makler haben nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und ohne nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Makler werden nur im Erfolgsfall bezahlt, was ihr Engagement und ihre Motivation erhöht, einen erfolgreichen Verkauf abzuschließen.

Ist die Maklerprovision in Känerkinden verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor dem Vertragsabschluss die Provision und die damit verbundenen Leistungen besprechen und gegebenenfalls anpassen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um ein Gefühl für marktübliche Sätze zu bekommen.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Zusatzleistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen wie professionelle Immobilienfotografie oder Inserate nicht inkludiert sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Manche Makler bieten erfolgsabhängige Modelle an, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsbedingungen sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größte Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Es ist wichtig, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls es Unklarheiten gibt, kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

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