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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Känerkinden
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Känerkinden gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die genau festlegt, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Verkäufer die Provision bezahlt, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien die Provision teilen. Die genaue Regelung hängt vom Maklervertrag ab.
Um späteren Missverständnissen vorzubeugen, sollte im Vertrag genau festgehalten werden, wer welche Maklerleistungen übernimmt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Känerkinden ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis sind. Solche Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien sinnvoll sein.
Makler haben nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung und ohne nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Makler werden nur im Erfolgsfall bezahlt, was ihr Engagement und ihre Motivation erhöht, einen erfolgreichen Verkauf abzuschließen.
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor dem Vertragsabschluss die Provision und die damit verbundenen Leistungen besprechen und gegebenenfalls anpassen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsbedingungen sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größte Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es ist wichtig, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls es Unklarheiten gibt, kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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