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Maklerprovision Itingen

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Maklerprovision in Itingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Itingen?

In Itingen gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis bezahlt meistens der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. Es kann aber auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genauen Konditionen werden im Maklervertrag festgelegt.

 

Damit es später nicht zu Unklarheiten kommt, sollte im Vertrag genau festgelegt werden, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Itingen?

Die Höhe der Maklerprovision in Itingen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann je nach Maklerbüro, Region und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt sie typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können besonders bei günstigeren Objekten interessant sein.

Wann dürfen Makler in Itingen eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Da Makler nur bei Erfolg bezahlt werden, haben sie ein hohes Interesse daran, einen schnellen und profitablen Verkauf zu erzielen.

Ist die Maklerprovision in Itingen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu sprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen kennenzulernen.
  • Prüfen Sie Zusatzleistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Manche Makler bieten Modelle an, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsbedingungen sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Provision fällig wird:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer seine Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Um unvorteilhafte Vertragsklauseln zu vermeiden, ist es ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen oder gegebenenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

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