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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Itingen
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Itingen gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis bezahlt meistens der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. Es kann aber auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genauen Konditionen werden im Maklervertrag festgelegt.
Damit es später nicht zu Unklarheiten kommt, sollte im Vertrag genau festgelegt werden, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision in Itingen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann je nach Maklerbüro, Region und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt sie typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können besonders bei günstigeren Objekten interessant sein.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Da Makler nur bei Erfolg bezahlt werden, haben sie ein hohes Interesse daran, einen schnellen und profitablen Verkauf zu erzielen.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu sprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Verkaufspreis erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsbedingungen sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Provision fällig wird:
Um unvorteilhafte Vertragsklauseln zu vermeiden, ist es ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen oder gegebenenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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