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Maklerprovision Hölstein

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Maklerprovision in Hölstein

Wer zahlt die Maklerprovision in Hölstein?

In Hölstein gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer die Provision übernimmt, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung hängt vom Maklervertrag ab.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits im Vertrag klar festgelegt werden, welche Partei welche Kosten übernimmt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hölstein?

Die Maklerprovision in Hölstein ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel und Baselland liegt sie üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Solche Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien vorteilhaft sein.

Wann dürfen Makler in Hölstein eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Makler werden erfolgsabhängig bezahlt, was ihre Motivation erhöht, einen schnellen und gewinnbringenden Verkauf zu erzielen.

Ist die Maklerprovision in Hölstein verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen kennenzulernen.
  • Prüfen Sie Zusatzleistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Manche Makler bieten Modelle an, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsbedingungen sollten im Maklervertrag festgelegt werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der grössere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Provision fällig wird:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer seine Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Um unvorteilhafte Vertragsklauseln zu vermeiden, ist es ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen oder gegebenenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

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