✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Hölstein
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Hölstein gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer die Provision übernimmt, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. In einigen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung hängt vom Maklervertrag ab.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits im Vertrag klar festgelegt werden, welche Partei welche Kosten übernimmt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Maklerprovision in Hölstein ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel und Baselland liegt sie üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Solche Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien vorteilhaft sein.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Makler werden erfolgsabhängig bezahlt, was ihre Motivation erhöht, einen schnellen und gewinnbringenden Verkauf zu erzielen.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Verkaufspreis erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsbedingungen sollten im Maklervertrag festgelegt werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der grössere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Provision fällig wird:
Um unvorteilhafte Vertragsklauseln zu vermeiden, ist es ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen oder gegebenenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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