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Wer zahlt die Maklerprovision in Gelterkinden?
In Gelterkinden ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In manchen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
In Gelterkinden gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung hängt von der individuellen Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Wichtig ist, bereits beim Vertragsabschluss klar festzuhalten, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt. Eine transparente Vereinbarung hilft, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Höhe der Maklerprovision in Gelterkinden ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In der Region Basel und Baselland liegt die Provision üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können sich besonders bei günstigeren Objekten lohnen, sind aber bei hochpreisigen Immobilien seltener.
Ein Makler hat in Gelterkinden nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistung des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Da Makler nur bei erfolgreichem Verkauf bezahlt werden, sind sie besonders motiviert, eine Immobilie schnell und zum besten Preis zu vermitteln.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision und die Konditionen mit dem Makler zu besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsbedingungen sollten jedoch im Maklervertrag festgehalten werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der Großteil der Provision erst nach erfolgreichem Abschluss fällig wird.
Es gibt einige Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Im Zweifelsfall kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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