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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Füllinsdorf
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Füllinsdorf gibt es keine gesetzliche Regelung, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer die Provision bezahlt, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann aber auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genauen Bedingungen werden im Maklervertrag festgelegt.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte im Vertrag klar definiert werden, welche Partei welche Kosten übernimmt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Maklerprovision in Füllinsdorf ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region unterschiedlich sein. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Solche Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien interessant sein.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Da Makler erfolgsabhängig bezahlt werden, ist ihre Motivation, einen schnellen und lukrativen Verkauf zu erzielen, besonders hoch.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen verhandeln.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann oft einen besseren Verkaufspreis erzielen und den Verkaufsprozess beschleunigen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsbedingungen sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Provision fällig wird:
Um unvorteilhafte Vertragsklauseln zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen oder gegebenenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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