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Maklerprovision in Füllinsdorf

Wer zahlt die Maklerprovision in Füllinsdorf?

In Füllinsdorf gibt es keine gesetzliche Regelung, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer die Provision bezahlt, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann aber auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genauen Bedingungen werden im Maklervertrag festgelegt.

 

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte im Vertrag klar definiert werden, welche Partei welche Kosten übernimmt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Füllinsdorf?

Die Maklerprovision in Füllinsdorf ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region unterschiedlich sein. In Basel und Baselland liegt die Provision in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Solche Modelle können besonders bei günstigeren Immobilien interessant sein.

Wann dürfen Makler in Füllinsdorf eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Maklerleistung besteht kein Provisionsanspruch. Da Makler erfolgsabhängig bezahlt werden, ist ihre Motivation, einen schnellen und lukrativen Verkauf zu erzielen, besonders hoch.

Ist die Maklerprovision in Füllinsdorf verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen verhandeln.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen zu kennen.
  • Prüfen Sie Zusatzleistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Manche Makler bieten Modelle an, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann oft einen besseren Verkaufspreis erzielen und den Verkaufsprozess beschleunigen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsbedingungen sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Provision fällig wird:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer seine Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Um unvorteilhafte Vertragsklauseln zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen oder gegebenenfalls einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

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