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Maklerprovision Ettingen

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Maklerprovision in Ettingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Ettingen?

In Ettingen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genauen Regelungen hängen vom Maklervertrag ab.

 

Es ist wichtig, bereits vor Vertragsabschluss klar festzuhalten, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt, um Missverständnisse und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Ettingen?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Verkaufsregion variieren. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Hier einige Beispielrechnungen:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem für günstigere Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Ettingen eine Provision verlangen?

Ein Makler kann eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine Maklerprovision.

Ist die Maklerprovision in Ettingen verhandelbar?

Ja, die Provisionshöhe ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und angebotenen Leistungen mit dem Makler besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionssätze und Serviceleistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf enthaltene Zusatzleistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Services wie professionelle Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht inbegriffen sind.
  • Erfolgshonorare verhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess nicht nur beschleunigen, sondern oft auch einen besseren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird normalerweise erst fällig, wenn der Verkauf der Immobilie abgeschlossen ist und der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

In manchen Fällen verlangen Makler eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt Situationen, in denen keine Maklerprovision anfällt:

  1. Wenn der Verkauf nicht zustande kommt und kein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, beispielsweise durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Maklervertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Es lohnt sich, den Maklervertrag vorab sorgfältig zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unklarheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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