✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Ettingen
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Ettingen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise übernimmt der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genauen Regelungen hängen vom Maklervertrag ab.
Es ist wichtig, bereits vor Vertragsabschluss klar festzuhalten, welche Partei welche Leistungen des Maklers bezahlt, um Missverständnisse und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Verkaufsregion variieren. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Hier einige Beispielrechnungen:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich vor allem für günstigere Immobilien lohnen können.
Ein Makler kann eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine Maklerprovision.
Ja, die Provisionshöhe ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und angebotenen Leistungen mit dem Makler besprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess nicht nur beschleunigen, sondern oft auch einen besseren Verkaufspreis erzielen.
Die Maklerprovision wird normalerweise erst fällig, wenn der Verkauf der Immobilie abgeschlossen ist und der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
In manchen Fällen verlangen Makler eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden.
Es gibt Situationen, in denen keine Maklerprovision anfällt:
Es lohnt sich, den Maklervertrag vorab sorgfältig zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unklarheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.