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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Duggingen
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Duggingen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die bestimmt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Maklergebühr aufkommen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Damit es später keine Missverständnisse gibt, sollte bereits vor Vertragsabschluss klar geregelt sein, welche Partei welche Kosten trägt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Hier einige Beispiele zur Orientierung:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders für günstigere Immobilien lohnen können.
Ein Makler kann eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine Maklerprovision.
Ja, die Provisionshöhe kann mit dem Makler individuell ausgehandelt werden. Verkäufer sollten vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche Leistungen in der Provision enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten möglicherweise anfallen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess effizienter gestalten, sondern oft auch einen besseren Verkaufspreis erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Der größte Teil der Provision wird jedoch erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss beglichen. Diese Konditionen sollten im Maklervertrag klar geregelt sein.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Maklerprovision fällig wird:
Es ist ratsam, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Falls Unsicherheiten bestehen, kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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