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Maklerprovision Duggingen

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Maklerprovision in Duggingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Duggingen?

In Duggingen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die bestimmt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Maklergebühr aufkommen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Damit es später keine Missverständnisse gibt, sollte bereits vor Vertragsabschluss klar geregelt sein, welche Partei welche Kosten trägt.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Duggingen?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Hier einige Beispiele zur Orientierung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders für günstigere Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Duggingen eine Provision verlangen?

Ein Makler kann eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es besteht ein schriftlicher Maklervertrag.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine Maklerprovision.

Ist die Maklerprovision in Duggingen verhandelbar?

Ja, die Provisionshöhe kann mit dem Makler individuell ausgehandelt werden. Verkäufer sollten vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche Leistungen in der Provision enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten möglicherweise anfallen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Provisionen und Leistungen zu kennen.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Zusatzleistungen, denn ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass wichtige Services wie Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare aushandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess effizienter gestalten, sondern oft auch einen besseren Verkaufspreis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Der größte Teil der Provision wird jedoch erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss beglichen. Diese Konditionen sollten im Maklervertrag klar geregelt sein.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Maklerprovision fällig wird:

  1. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt und somit kein Verkauf erfolgt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Maklervertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Es ist ratsam, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Falls Unsicherheiten bestehen, kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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