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Maklerprovision Diepflingen

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Maklerprovision in Diepflingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Diepflingen?

In Diepflingen gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wer die Maklerprovision übernehmen muss. Üblicherweise trägt der Verkäufer die Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. In manchen Fällen kann jedoch auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision bezahlen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Zahlungsmodalitäten bereits vor Vertragsabschluss klar definiert werden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Diepflingen?

Die Maklerprovision ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel-Landschaft liegt die übliche Provision zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele zur Berechnung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die besonders bei günstigeren Objekten sinnvoll sein können.

Wann dürfen Makler in Diepflingen eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag existiert.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Diepflingen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision kann verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen mit dem Makler zu besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen und Services zu kennen.
  • Prüfen Sie Zusatzleistungen, da ein niedriger Provisionssatz bedeuten kann, dass bestimmte Services wie Immobilienfotografie oder Online-Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird normalerweise erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Der Großteil der Provision wird jedoch erst nach Vertragsabschluss beglichen. Diese Details sollten im Maklervertrag genau geregelt sein.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt Situationen, in denen keine Provision fällig wird:

  1. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt und somit kein Verkauf erfolgt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, etwa durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Maklervertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unklarheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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