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Maklerprovision Diegten

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Maklerprovision in Diegten

Wer zahlt die Maklerprovision in Diegten?

In Diegten gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wer die Maklerprovision übernehmen muss. In der Praxis bezahlt in der Regel der Verkäufer die Provision, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genauen Modalitäten werden im Maklervertrag festgelegt.

 

Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollten die Zahlungsbedingungen bereits vor Vertragsabschluss genau definiert werden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Diegten?

Die Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro und Immobilie variieren. Typischerweise liegt die Provision in Basel-Landschaft zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele zur Berechnung:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Manche Makler bieten auch Pauschalpreise an, die sich besonders bei günstigeren Immobilien lohnen können.

Wann dürfen Makler in Diegten eine Provision verlangen?

Ein Makler kann nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne diese Voraussetzungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Diegten verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision kann verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen mit dem Makler zu besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Provisionen und Leistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen, da ein niedriger Provisionssatz bedeuten kann, dass bestimmte Services wie Immobilienfotografie oder Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis für die Immobilie erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus. Der größte Teil der Provision wird jedoch erst nach Vertragsabschluss beglichen. Diese Details sollten im Maklervertrag genau geregelt sein.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt und somit kein Verkauf erfolgt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, etwa durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Maklervertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Es empfiehlt sich, den Maklervertrag vorab genau zu prüfen, um unvorteilhafte Klauseln zu vermeiden. Bei Unklarheiten kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht weiterhelfen.

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