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Maklerprovision Bubendorf

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Maklerprovision in Bubendorf

Wer zahlt die Maklerprovision in Bubendorf?

In Bubendorf gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden im Maklervertrag festgelegt.

 

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten diese Punkte bereits im Vertrag klar definiert werden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Bubendorf?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilientyp variieren. Üblicherweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Manche Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können insbesondere bei günstigeren Objekten interessant sein.

Wann dürfen Makler in Bubendorf eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen besteht kein Provisionsanspruch.

Ist die Maklerprovision in Bubendorf verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision kann individuell verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu sprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen und Leistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen wie professionelle Immobilienfotografie, Online-Inserate oder Besichtigungen.
  • Erfolgshonorare sind möglich – eine höhere Provision bei einem besseren Verkaufspreis kann als Anreiz für den Makler dienen.

Ein erfahrener Makler kann oft dazu beitragen, dass die Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Zahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgehalten werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der Hauptanteil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelhafte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Es ist ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten von einem Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen.

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