✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Bubendorf
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Bubendorf gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden im Maklervertrag festgelegt.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten diese Punkte bereits im Vertrag klar definiert werden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Region und Immobilientyp variieren. Üblicherweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Manche Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können insbesondere bei günstigeren Objekten interessant sein.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen besteht kein Provisionsanspruch.
Ja, die Maklerprovision kann individuell verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu sprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann oft dazu beitragen, dass die Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.
In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Zahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgehalten werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der Hauptanteil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es ist ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten von einem Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich vorher überlegen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Die Experten haben dazu für Sie Checklisten zusammengestellt, die alle wichtigen Punkte beinhalten. Diese erhalten Sie als kostenlosen Service.