✓ 100% gratis für Eigentumsbesitzer
✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Brislach
✓ Umfassende Expertenberatung
✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Brislach gibt es keine gesetzliche Regelung, wer die Maklerprovision zahlen muss. In den meisten Fällen übernimmt der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Allerdings kann es auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgehalten.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Zahlungsmodalitäten bereits im Vertrag klar definiert werden.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Maklerprovision in Brislach ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In der Regel bewegt sie sich in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis sind. Diese Modelle können sich besonders für günstigere Immobilien lohnen.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen besteht kein Provisionsanspruch.
Ja, die Maklerprovision kann individuell verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die enthaltenen Leistungen zu verhandeln.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Zahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während die Hauptprovision erst nach Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Es ist wichtig, den Maklervertrag genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten von einem Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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