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Maklerprovision in Bretzwil

Wer zahlt die Maklerprovision in Bretzwil?

In Bretzwil gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, wer die Maklerprovision zahlen muss. In den meisten Fällen übernimmt der Verkäufer die Provision, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgehalten.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Zahlungsmodalitäten bereits im Vertrag klar definiert werden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Bretzwil?

Die Maklerprovision in Bretzwil ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. Üblicherweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis sind. Diese Modelle sind vor allem für günstigere Immobilien interessant.

Wann dürfen Makler in Bretzwil eine Provision verlangen?

Ein Makler darf eine Provision nur dann verlangen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde abgeschlossen.

Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen besteht kein Anspruch auf eine Provision.

Ist die Maklerprovision in Bretzwil verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision kann individuell verhandelt werden. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen zu besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um marktübliche Provisionen und Leistungen zu kennen.
  • Achten Sie auf Zusatzleistungen wie Immobilienfotografie, Online-Inserate oder Besichtigungen.
  • Erfolgshonorare sind möglich – eine höhere Provision bei einem besseren Verkaufspreis kann ein Anreiz für den Makler sein.

Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Zahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während die Hauptprovision erst bei Abschluss des Verkaufs fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelhafte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Es ist wichtig, den Maklervertrag genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten von einem Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen.

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Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.

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Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.

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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.

4. Wertermittlung und zusätzlich informative Checklisten erhalten

Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.

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