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Maklerprovision Bottmingen

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Maklerprovision in Bottmingen

Wer zahlt die Maklerprovision in Bottmingen?

In Bottmingen ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. Üblicherweise trägt der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In einigen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision tragen. Diese Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

 

Es ist wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren, um Missverständnisse und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung

Wie hoch ist die Maklerprovision in Bottmingen?

Die Höhe der Maklerprovision in Bottmingen ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen jedoch bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispielsweise:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 liegt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 beträgt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können besonders bei günstigen Objekten von Vorteil sein.

Wann dürfen Makler in Bottmingen eine Provision verlangen?

Makler dürfen in Bottmingen eine Provision nur dann verlangen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag wurde abgeschlossen.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne eine schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Anspruch auf Provision. Makler arbeiten erfolgsabhängig, was ihre Motivation steigert, den Verkauf erfolgreich abzuschließen.

Ist die Maklerprovision in Bottmingen verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen zu besprechen und anzupassen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie Angebote: Holen Sie mehrere Offerten von Maklern ein, um einen Überblick über marktübliche Sätze zu erhalten.
  • Prüfen Sie die enthaltenen Leistungen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Zusatzleistungen wie professionelle Immobilienfotografie oder Inserate nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es ist möglich, erfolgsabhängige Modelle zu verhandeln, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem guten Netzwerk kann helfen, den Verkaufsprozess zu beschleunigen und einen besseren Preis zu erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Vorauszahlung für Marketing- oder Werbekosten, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf erzielt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten grob verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelhafte Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst verkauft, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Es ist ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.

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