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✓ Persönlich und individuell
✓ Spezialisiert auf Baselland
✓ Tiefe Maklerprovision in Böckten
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✓ Hohe Kundenzufriedenheit
In Böckten gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die regelt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in der Regel der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. In manchen Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits beim Vertragsabschluss klar definiert werden, welche Partei welche Kosten trägt.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Die Maklerprovision in Böckten ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel und Baselland beträgt sie üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können insbesondere bei günstigeren Objekten interessant sein.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistung des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Da Makler erfolgsabhängig arbeiten, sorgt dies für eine hohe Motivation beim Verkaufsprozess.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen verhandeln.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.
In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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