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Maklerprovision in Birsfelden

Wer zahlt die Maklerprovision in Birsfelden?
In Birsfelden ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In manchen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wer zahlt die Maklerprovision in Birsfelden?

In Birsfelden gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die regelt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meistens der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In bestimmten Fällen kann aber auch der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die konkrete Regelung wird im Maklervertrag festgelegt.

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, die Provisionsvereinbarung klar im Vertrag festzuhalten.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Birsfelden?

Die Höhe der Maklerprovision in Birsfelden ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können insbesondere bei günstigeren Objekten attraktiv sein.

Wann dürfen Makler in Birsfelden eine Provision verlangen?

Ein Makler in Birsfelden kann nur dann eine Provision verlangen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein schriftlicher Maklervertrag vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistung besteht kein Anspruch auf eine Provision. Da Makler erfolgsabhängig bezahlt werden, sorgt dies für eine hohe Motivation beim Verkaufsprozess.

Ist die Maklerprovision in Birsfelden verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen zu besprechen.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie mehrere Maklerangebote, um marktübliche Provisionen zu kennen.
  • Zusatzleistungen prüfen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen wie Immobilienfotografie, Online-Inserate oder Besichtigungen nicht inbegriffen sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es gibt Modelle, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Manche Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder unzureichende Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer seine Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine nachteiligen Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.

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