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Maklerprovision in Biel Benken

Wer zahlt die Maklerprovision in Biel Benken?
In Biel Benken ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In manchen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.

Immobilienmakler

Marc Bürgin

☎ +41 61 539 11 66
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Wer zahlt die Maklerprovision in Biel-Benken?

In Biel-Benken gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die festlegt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt in der Regel der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer oder beide Parteien gemeinsam für die Provision aufkommen. Die genaue Regelung wird im Maklervertrag festgehalten.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits beim Vertragsabschluss klar definiert werden, welche Partei welche Kosten trägt.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Biel-Benken?

Die Maklerprovision in Biel-Benken ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel und Baselland liegt die Provision üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.

Beispiele:

  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000 beträgt die Provision zwischen CHF 20’000 und CHF 30’000.
  • Bei einem Verkaufspreis von CHF 500’000 liegt die Provision zwischen CHF 10’000 und CHF 15’000.

Einige Makler bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können insbesondere bei günstigeren Objekten interessant sein.

Wann dürfen Makler in Biel-Benken eine Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Maklervertrag liegt vor.
  2. Der Makler hat den Verkauf der Immobilie erfolgreich vermittelt.
  3. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wurde abgeschlossen.

Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistung des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Da Makler erfolgsabhängig arbeiten, sorgt dies für eine hohe Motivation beim Verkaufsprozess.

Ist die Maklerprovision in Biel-Benken verhandelbar?

Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision sowie die enthaltenen Leistungen verhandeln.

Unsere Tipps:

  • Vergleichen Sie verschiedene Maklerangebote, um marktübliche Provisionen zu kennen.
  • Zusatzleistungen prüfen: Ein niedriger Provisionssatz kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen wie Immobilienfotografie, Online-Inserate oder Besichtigungen nicht enthalten sind.
  • Erfolgshonorare vereinbaren: Es gibt Modelle, bei denen die Provision steigt, wenn ein besonders hoher Verkaufspreis erzielt wird.

Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

In der Regel wird die Maklerprovision erst fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.

Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:

  1. Wenn der Makler keinen Verkauf vermittelt und kein Kaufvertrag zustande kommt.
  2. Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, z. B. durch falsche Angaben oder mangelnde Kommunikation.
  3. Wenn der Eigentümer seine Immobilie selbst verkauft, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren.

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