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Wer zahlt die Maklerprovision in Bennwil?
In Bennwil ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis übernimmt meist der Verkäufer die Provision, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In manchen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
In Bennwil gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wer die Maklerprovision zahlen muss. In der Praxis übernimmt meistens der Verkäufer diese Kosten, da er den Makler beauftragt, seine Immobilie zu verkaufen. Es kann aber auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Provision übernehmen. Die genaue Regelung hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits beim Vertragsabschluss genau festgehalten werden, welche Partei welche Kosten trägt.
Die Höhe der Maklerprovision in Bennwil ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Maklerbüro, Immobilientyp und Region variieren. In Basel und Baselland beträgt die Provision üblicherweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises. Bei uns beginnen die Provisionen bereits ab 1,5 % des Verkaufspreises.
Beispiele:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können sich insbesondere bei günstigeren Objekten lohnen, sind aber bei hochpreisigen Immobilien weniger verbreitet.
Ein Makler hat in Bennwil nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ohne eine schriftliche Vereinbarung und eine nachweisbare Leistung des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Da die Provision erfolgsabhängig ist, motiviert dies Makler zu einem engagierten Einsatz.
Ja, die Maklerprovision kann grundsätzlich verhandelt werden. Verkäufer können vor Vertragsabschluss über die Höhe der Provision und die Konditionen sprechen.
Unsere Tipps:
Ein erfahrener Makler mit einem starken Netzwerk kann den Verkaufsprozess beschleunigen und oft einen besseren Preis erzielen.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn die Immobilie verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss fällig wird.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
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