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In Basel und Baselland werden Immobilienverkäufe oft durch professionelle Makler begleitet, die für ihre Leistungen eine Provision, auch Maklercourtage genannt, verlangen. Doch wer zahlt diese Kosten, wie hoch sind sie, und wann müssen sie bezahlt werden? Als erfahrene Immobilienexperten im Raum Basel & Baselland klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Maklerprovision.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
Termine nach Vereinbarung
Wer zahlt die Maklerprovision in Baselland?
In Baselland ist gesetzlich nicht festgelegt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Verkäufer die Provision übernimmt, da er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt hat. In bestimmten Fällen kann es auch vorkommen, dass der Käufer oder beide Parteien gemeinsam die Kosten tragen. Diese Regelungen hängen von der jeweiligen Vereinbarung im Maklervertrag ab.
Es ist besonders wichtig, bei Vertragsabschluss vor dem Kauf/Verkauf genau festzuhalten, wer welche Leistungen des Maklers bezahlt. Ein klar formulierter Vertrag kann Missverständnisse und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Baselland?
Die Höhe der Maklerprovision in Baselland ist nicht gesetzlich geregelt und kann je nach Region, Maklerbüro und Art der Immobilie variieren. Üblicherweise liegt die Provision in Basel und Baselland zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises der Immobilie. Bei uns beginnen die Provisionen ab 1% des Verkaufspreises.
Beispielsweise:
Einige Maklerbüros bieten auch Pauschalpreise an, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie sind. Diese Modelle können bei günstigeren Objekten sinnvoll sein, sind jedoch bei hochpreisigen Immobilien eher unüblich.
Wann dürfen Makler in Baselland eine Provision verlangen?
Makler haben in Baselland nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn:
Wichtig: Ohne schriftliche Vereinbarung und nachweisbare Leistungen des Maklers besteht kein Provisionsanspruch. Verkäufer und Käufer sollten sich bewusst sein, dass Makler nur im Erfolgsfall bezahlt werden, was sie zu einem besonders engagierten Einsatz motiviert.
Ist die Maklerprovision in Baselland verhandelbar?
Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer haben das Recht, vor Vertragsabschluss die Provisionssätze und Konditionen des Maklers zu besprechen und zu verhandeln.
Unsere Tipps:
Die Erfahrung und das Netzwerk eines Maklers können oft dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schneller verkauft wird und einen besseren Preis erzielt.
Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?
In der Regel wird die Provision erst dann fällig, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wurde und der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet: Keine Leistung, keine Bezahlung.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sollten jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Einige Makler verlangen eine Teilzahlung für Marketing- oder Werbekosten im Voraus, während der größere Teil der Provision erst bei Vertragsabschluss beglichen wird. Klären Sie diese Punkte unbedingt vor Vertragsabschluss.
Wann muss die Maklerprovision nicht bezahlt werden?
Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Provision gezahlt werden muss:
Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag keine unvorteilhaften Klauseln enthält. Bei Unklarheiten können Sie einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuziehen.
Mit unserem Tool ist es auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach, erforderliche Daten zu erfassen. Wenige Klicks und Angaben genügen.
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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
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