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Im Kanton Baselland haben Liegenschaftsbesitzer einen entscheidenden Vorteil: Es gibt keine Liegenschaftssteuer. Doch was genau bedeutet das? Und welche anderen steuerlichen Verpflichtungen kommen auf Immobilienbesitzer zu? In diesem Beitrag gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein, die Liegenschaftsbesitzer im Kanton Baselland wissen sollten.
Marc Bürgin
☎ +41 61 539 11 66
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Die Liegenschaftssteuer ist eine Steuer, die in vielen Kantonen der Schweiz auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Sie basiert in der Regel auf dem Steuerwert der Immobilie und wird jährlich fällig. Diese Steuer fällt unabhängig davon an, ob die Liegenschaft genutzt, vermietet oder leer steht. Sie ist somit eine zusätzliche Belastung für Immobilienbesitzer, die oft neben Hypothekenzinsen, Unterhaltskosten und anderen Abgaben besteht.
Glücklicherweise verzichtet der Kanton Baselland auf diese Steuer. Das bedeutet, dass Besitzer von Immobilien in dieser Region nicht zusätzlich zum Besitz ihrer Liegenschaft besteuert werden. Das macht den Kanton insbesondere für Immobilieneigentümer finanziell attraktiv.
Auch wenn es keine Liegenschaftssteuer gibt, sind Immobilienbesitzer im Kanton Baselland nicht vollständig von steuerlichen Verpflichtungen befreit. Hier ein Überblick über die relevanten Steuern:
Einkommenssteuer und Eigenmietwert
Wie in der gesamten Schweiz wird auch im Kanton Baselland der sogenannte Eigenmietwert besteuert. Dieser stellt eine fiktive Einnahme dar, die ein Eigenheimbesitzer erzielen würde, wenn er seine Immobilie vermieten würde. Der Eigenmietwert wird zum Einkommen hinzugerechnet und entsprechend besteuert. Gleichzeitig können Hypothekenzinsen und Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf einer Immobilie fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Diese wird auf den Gewinn erhoben, der zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Verkaufserlös erzielt wird. Die Höhe der Steuer hängt unter anderem von der Haltedauer der Liegenschaft ab – je länger die Immobilie gehalten wurde, desto niedriger ist die Steuerbelastung.
Handänderungssteuer
In Baselland wird bei einem Eigentümerwechsel eine Handänderungssteuer erhoben. Diese Steuer wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist entweder vom Käufer, Verkäufer oder beiden gemeinsam zu tragen.
Wenn eine Immobilie verkauft wird, sind zwei steuerliche Aspekte besonders wichtig: die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer.
Grundstückgewinnsteuer:
Diese Steuer greift, wenn die Immobilie zu einem höheren Preis verkauft wird, als sie ursprünglich gekauft wurde. Dabei werden auch Investitionen wie Renovationen berücksichtigt, die den Wert der Immobilie erhöht haben. Die genauen Berechnungen sind oft komplex, weshalb es sinnvoll ist, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Handänderungssteuer:
Sie fällt beim Eigentümerwechsel an und wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. In Baselland beträgt dieser Satz üblicherweise 2.5 %. Je nach Kaufvertrag kann die Steuer zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
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Bei der Bewertung Ihrer Immobilie berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Region sowie die Individualität Ihres Objekts.
Bei uns steht die Fachkompetenz im Vordergrund. Mit aktuellen Marktdaten liefern wir zuverlässige Ergebnisse.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel. Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie weitere Checklisten zur Unterstützung.
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Er hat ein breites Fachwissen und verbindet dies mit seiner praktischen Erfahrung. Bei der Immobilienbewertung profitieren Kunden von dieser Kombination, die Marc Bürgin durch den Einsatz moderner technischer Systeme mit aktuellen Marktdaten optimiert.
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